Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
ScheckprotestWechselprotest. Erfolgt ähnlich wie beim Wechselprotest. Ist in der Bankpraxis wegen der entstehenden Kosten sehr selten. Normalerw. werden nicht eingelöste Schecks dem Scheckeinreicher mit Vorlegungsvermerk (»vorgelegt und nicht bezahlt am...«) von der Bank zurückgegeben (Scheckrückbelastung). Dieser kann dann Protest erheben.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Lieferansprüche aus Termingeschäften | Thematisierung | Risikobegrenzung für Grosskredite | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |