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SchaltergeschäftWertpapiergeschäft einer Bank mit einem Kunden, bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug erfolgen und die Transaktion nicht über das Kundenkonto und das -depot, sondern durch Barzahlung und die Aushändigung effektiver Stücke abgewickelt wird. Demzufolge ist eine Kontrolle des Schaltergeschäfts gegenüber der kontenmäßigen Geschäftsabwicklung nur begrenzt möglich.
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Weitere Begriffe : Politik des erweiterten Zugangs | Kaufkraftparitätentheorie, -theorem | Versorgungsqualität | ||||||||||||||||||||||||||||
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