Same Day Settlement (SDS)
Bezeichnung für die taggleiche Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Dieses Abwicklungsverfahren praktiziert der Deutsche Kassenverein AG, indem er Aufträge, die bis 10 Uhr beleglos über Terminal oder die Datenübertragung erteilt und vom Empfänger vor Ausführung bestätigt werden (Settlement-Matching), am selben Tag reguliert. Die Geldverrechnung erfolgt am gleichen Vormittag über die Landeszentralbanken. Die Abwicklung im Same-Day-Settlement-Verfahren bietet bei der Beschaffung von Geld bzw. Wertpapieren u.U. erhebliche Vorteile, da sich hierdurch Arbitragegeschäfte zwischen Wertpapiermärkten mit unterschiedlichen Erfüllungsfristen eröffnen. Abweichend vom Same-Day-Settlement werden üblicherweise Wertpapiergeschäfte vom Deutschen Kassenverein mit der Valuta ?nächster Arbeitstag? verarbeitet, wenn sie bis 17 Uhr zugehen. Geschäfte, die an einer deutschen Wertpapierbörse abgewickelt werden, unterliegen einer usancegemäßen Erfüllungsfrist ?Handelstag plus zwei Börsentage?.
Seit dem 31. Januar 1994 bietet der Deutsche Kassenverein seinen Kontoinhabern das Real-Time-Settlement an, welches die sofortige Abwicklung ermöglicht. RTS wird ausgeführt, wenn Aufträge in der Zeit von 7.00 ? 13.00 elektronisch erteilt werden. Real-Time-Settlement ist aber nicht bei Börsengeschäften möglich, bei denen es bei der usancegemäßen Erfüllungsfrist ?Handelstag plus zwei Börsentage? bestehen bleibt.
(1) Regulierung (Abwicklung, Erfüllung) eines Effektengeschäfts oder eines anderen Finanzgeschäfts am gleichen Tag. – (2) Art der Stückelieferung, die die tagesgleiche Belieferung von Wertpapierleihegeschäften bis um 10.00 Uhr ermöglicht. Hierdurch besteht die Möglichkeit, für einen zusätzlichen Tag einen Wertpapierleiheertrag zu erzielen, wenn das entsprechende Wertpapier im SDS geliefert wird und taggleich im RTS (Real Time Settlement) wieder weiterverliehen wird.
Gegensatz: Real Time Settlement
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