Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rückgriff, Regress

Inanspruchnahme eines Dritten wegen einer bestimmten Forderung. Beispiel: derjenige, der auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde und nunmehr von einem Dritten den Ersatz des von ihm als Schadenersatz Geleisteten verlangt. Spez. bei Wechseln und Schecks das Geltendmachen von Ansprüchen gegen andere aus diesen Urkunden Verpflichtete. Rückgriff nehmen kann auch der aus einer Bürgschaft in Anspruch genommene Bürge gegen den Hauptschuldner, der in Anspruch genommene Gesamtschuldner gegen die Mitschuldner usw.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Rückgriff mangels Zahlung
 
Rückgriffsforderungsquote
 
Weitere Begriffe : Zivilisation, tertiäre | Reproduktion, monetäre | Arbeitsmarkt, interner
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.