Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Roaming

Wer einen Vertrag mit einem Mobiltelefon-Netzbetreiber abschließt, der kann zunächst nur in dessen Netz telefonieren. Um auch dort erreichbar zu sein, wo das eigene Netz nicht verfügbar ist, muss man das so genannte Roaming nutzen können.

Roaming, ein Begriff aus dem Englischen für "wandern", "herumtreiben", setzt voraus, dass der eigene Mobiltelefon-Anbieter Verträge mit anderen Netzbetreibern abschließt, die seinen Kunden das Telefonieren in fremden Netzen ermöglicht. Dies ist vor allem im Ausland wichtig. Voraussetzung ist, dass das heimische und das fremde Netz den gleichen Übertragungsstandard wie beispielsweise GSM nutzt. Durch den Einsatz von Dual-Band-Handys ist die Anzahl der zu nutzenden Frequenzen höher. Die Abrechnung der Gespräche erfolgt über den heimischen Anbieter, wobei die Verbindungsdaten zeitverzögert ermittelt und so eventuell wesentlich später als normale Gespräche abgerechnet werden.

Vor allem in grenznahen Gebieten kann die Möglichkeit des Roaming für Probleme sorgen: Die meisten Handys suchen automatisch nach dem bestmöglich verwendbaren Netz. Dies kann, selbst wenn man sich noch in Deutschland befindet, ein Netz aus dem benachbarten Ausland sein. Wird dieses genutzt, so entstehen weit höhere Kosten. In diesem Fall sollte die Netzauswahl manuell erfolgen. Im Ausland wird ebenfalls automatisch das stärkste Netz angewählt, das dann jedoch etwas teurer als ein weniger starkes Netz sein kann. Wer im Ausland telefoniert, sollte sich nach den Kosten für die Nutzung der möglichen Anbieter erkundigen und manuell das günstigste Netz wählen.

Bei Nutzung des Handys im Ausland entstehen aber auch Kosten für den Handy-Benutzer, wenn er von zuhause aus angerufen wird. Denn für den Anrufer entstehen nur die regulären Verbindungsgebühren, die Zusatzkosten für das Auslandsgespräch entstehen beim Angerufenen. Für Länder, die nicht den GSM-Standard nutzen, bieten die Netzbetreiber entsprechende Handys und die Umleitung der Rufnummer auf dieses Handy für die Zeit des Aufenthalts an.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Roadshow
 
Robust Governance Arrangements
 
Weitere Begriffe : Zentralismus | Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Kreditnormalbetreuung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.