Risikofrüherkennung(sverfahren)
Teil der von Ma-Risk vorgeschriebenen Risikoidentifizierung, -Steuerung und -Überwachung im Kreditgeschäft der Banken. Nach MaRisk dient im Kreditgeschäft der Banken ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken insb. der rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen. Damit soll nach dem MaRisk-Rundschreiben der BaFin die Bank in die Lage versetzt werden, in einem möglichst frühen Stadium Gegenmassnahmen einleiten zu können, etwa die Intensivbetreuung von Kreditengagements. Für diese Zwecke muss die Bank auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung entwickeln. Die Bank kann dabei bestimmte, unter Risikoaspekten zu fixierende Kreditgeschäftsarten oder Kreditgeschäfte unterhalb bestimmter Grössenordnungen von der Anwendung des Risikofrüherkennungsverfahrens ausnehmen. Die Funktion der Risikofrüherkennung kann auch von einem Risikoklassifizierungsverfahren wahrgenommen werden, soweit es eine Früherkennung von Risiken zu-lässt.
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