Respektfrist, -tage, zeit
1. Frist, in der ein Wechsel auch nach dessen Fälligkeit noch ohne negative Folgen für den Schuldner eingelöst werden kann. Nach deutschem Wechselrecht nicht existent; jedoch sind Respekttage, die in anderen Ländern gelten, dann zu beachten, wenn Wechsel dort einlösbar sind.
2. Bei Forfaitietung zur Wechsel- bzw. Forderungslaufzeit hinzugerechnete Tage (i. d. Respektfrist, -tage, zeit 5 oder einige mehr), um die nach der Erfahrung der Gegenwert bei der forfaitierenden Bank eingeht.
3. Allg.: Tage, die eine Bank von der Zahlung im Ausland bis zum Eingang auf dem bei ihr geführten Konto einrechnet.
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