Recht, lebendes
In der Wirtschaftssoziologie:
bei E. Ehrlich „das nicht in Rechtssätzen festgelegte Recht, das aber doch das Leben beherrscht“. Das l.e Recht, lebendes ist nicht mit dem gesellschaftlichen Recht gleichzusetzen (das sind die Lebensformen, die ganz ohne staatliche Eingriffe zur Grundlage der bestehenden Ordnung werden). Nach M. Rehbinder ist das l.e Recht, lebendes ein gesellschaftliches Recht auf höherer Stufe, nämlich durch Reaktion auf Juristenrecht und staatliches Recht beeinflusst.
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