Reallohn
ist der Lohn, der der tatsächlichen Kaufkraft entspricht, das heißt der Gütermenge, die bei gegebenen Lebenshaltungskosten mit dem Nominallohn gekauft werden kann.
In der Volkswirtschaftslehre ist der Reallohn ein Maß für die Kaufkraft. Er stellt die Höhe der Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung der Geldwertentwicklung dar. Für einen Arbeitnehmer ist somit nicht unbedingt die absolute Höhe seines Lohns oder Gehalts bedeutsam. Entscheidend ist vielmehr die Kaufkraft, also die Güter- und Leistungsmenge, die er für sein Einkommen kaufen kann.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|