Ratenwechsel
1. Der Ratenwechsel ist ein, in der Bundesrepublik nichtiger Wechsel mit aufeinander folgenden Verfallstagen.
2. Außerdem werden so Wechsel bezeichnet, die beim Abzahlungs- bzw. Teilzahlungsgeschäft für jede einzelne Teilzahlung ausgestellt werden. Man nennt Ratenwechsel auch Abzahlungswechsel. In diesem Sinn gelten Ratenwechsel als zulässig.
1. Der Ratenwechsel ist ein, in der Bundesrepublik nichtiger Wechsel mit aufeinander folgenden Verfallstagen.
2. Außerdem werden so Wechsel bezeichnet, die beim Abzahlungs- bzw. Teilzahlungsgeschäft für jede einzelne Teilzahlung ausgestellt werden. Man nennt Ratenwechsel auch Abzahlungswechsel. In diesem Sinn gelten Ratenwechsel als zulässig.
1. Auch: Teilzahlungswechsel. Wechsel im Ratenkreditgeschäft (früher auch: C-Geschäft). Wechsel, die bei einem Teilzahlungskauf über die verschiedenen Raten und mit deren fortlaufenden Fälligkeiten ausgestellt werden. Heute selten; es überwiegt der wechsellose Ratenkredit.
2. Wechsel mit mehreren hintereinander geschalteten Verfalldaten. Nach deutschem Wechselrecht nichtig.
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