Teilzahlungsgeschäft
Auch: Abzahlungs-, Raten(kre-dit)geschäft. Abschluss eines Kaufvertrags, bei dem vereinbart wird, dass der zu zahlende Kaufpreis in festgelegten Raten, also Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum geleistet wird. Dabei liegt die Gesamtleistung der Teilzahlungen meist über dem Barzahlungspreis, wodurch u. a. der Zinsentgang des Verkäufers ausgeglichen werden soll. Hat im Wirtschaftsleben erhebliche Bedeutung, nicht nur im Konsumentenkreditgeschäft. Hauptgeschäft der Ratenkreditbanken. Es gelten besondere rechtliche Vorschriften, vor allem Verbraucherkreditgesetz.
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