Punktwertabstaffelung
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Punktwertabstaffelung wird eingesetzt, um eine Mengenbegrenzung bei der ärztlichen Leistungserbringung zu erzielen: Ab einer definierten Fallzahl oder Summe aller abgerechneten Punkte sinkt der Punktwert stufenweise. Hierdurch verringert sich die Vergütung pro erbrachter Leistung.
Auch die mit dem GKV-Wettbwerbsstärkungsgesetz vorgesehenen Reform der vertragsärztlichen Vergütung ab 1. Januar 2009 sieht zur Mengenbegrenzung eine Abstaffelungsregelung vor: So ist im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM 2007plus die Bewertung der erbrachten ärztlichen Leistungen pro Praxis oder medizinischem Versorgungszentrum in einem bestimmten Zeitraum so festzulegen, dass sie ab einem bestimmten Schwellenwert mit zunehmender Menge sinkt (Abstaffelung).
§§ 87 ff. SGB V
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