Prämienlohn
Eine von vier - Lohnformen, bei der zu einem vereinbarten Grundlohn, meist einem - Zeitlohn, noch eine Zulage, die Prämie, gewährt wird. Sie bemißt sich nach quantitativen und qualitativen Mehrleistungen. Die Prämienentlohnung setzt sich somit aus einer leistungsabhängigen Prämie und einem leistungsunabhängigen Grundlohn zusammen, der zumeist dem tariflich vereinbarten Lohn entspricht. Durch die von den Gewerkschaften erreichte Mindestlohn-Garantie beim Akkordlohn, haben sich Prämien- und Akkordlohn aufeinander zubewegt.
Denkbar sind auch Terminprämien (für das Einhalten oder Unterschreiten vorgegebener Termine), Anwesenheits- oder Unfallverhütungsprämien.
Prämienarten lassen sich auch miteinander kombinieren. Besonders häufig wird eine Kombination von Menge und Güte gewählt. Anzutreffen sind aber auch umfangreichere Kombinationen, so z.B. die von Nutzungszeit, Wartungszeit, Stoffeinsatz und Güte. Nicht zuletzt diese Vielfalt an kombinatorischen Möglichkeiten macht den Einsatz des Prämienlohnes gegenüber dem Akkordlohn attraktiver.
vgl. Akkordlohn, Pensumlohn, Zeitlohn
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