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Progression, steuerliche
Progression ist ein Verlauf des Steuertarifs, bei dem der Zugriff des Fiskus auf das erzielte Einkommen mit steigenden Einkünften wächst. Angestrebt wird damit eine Besteuerung der Erwerbstätigen und Bezieher von Vermögenserträgen nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit. Es gilt seit langem als gesellschaftlicher Konsens, dass die Bezieher hoher Einkommen proportional mehr zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben und zur Einkommensumverteilung durch den Staat beitragen sollen, als diejenigen, deren Einkommen mehr oder weniger nah am Existenzminimum liegen. Deshalb wird bei den meisten hochentwickelten Industrieländern das so genannte Existenzminimum bei der Erhebung direkter Steuern auf das Einkommen verschont. Seit der 1990 in Kraft getretenen Einkommensteuerreform gilt in der Bundesrepublik ein viergeteilter Einkommensteuertarif. In der "Nullzone" bleiben alle Einkommen von jeder Einkommensteuer befreit. Danach folgt meist eine so genannte Proportionalzone: Alle Einkommensteile, die oberhalb des Existenminimums aber unterhalb einer festzulegenden Grenze liegen, werden mit einem einheitlichen Prozentsatz besteuert. In der danach beginnenden Progressionszone steigen die Steuersätze in bestimmten Schritten mit dem Einkommen. Das heißt: Jeder Euro, der über der festgelegten Einkommensstufe liegt, wird mit dem für die nächste Stufe geltenden höheren Satz besteuert. Von einer (politisch) bestimmten Höhe an gilt dann wiederum in vielen Staaten (wie z.B. Deutschland) in der oberen Proportionalzone ein fester Maximalsatz für die Steuerberechnung. Damit soll verhindert werden, dass sich von einer bestimmten Einkommenshöhe an "Leistung nicht mehr lohnt", weil der Fiskus jeden zusätzlich verdienten Euro fast vollständig abschöpft. Neben manchen anderen Folgen führt dies nämlich meist dazu, dass der Staat nicht mehr einnimmt sondern wachsende Steuerausfälle hat. Denn die Steuerzahler hören entweder auf zu arbeiten, wenn dieser Punkt erreicht ist oder konzentrieren ihre Energie vor allem auf Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung. Die tatsächliche Steuerschuld des einzelnen Bürgers errechnet sich aus den Steuern, die auf das Einkommen in der jeweiligen Zone des Steuertarifs erhoben werden. Der Spitzensatz wird nur auf den Teil seines Verdienstes erhoben, der oberhalb der Progressionszone liegt.
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