Privatheit
In der Wirtschaftssoziologie:
jene Lebens- und Tätigkeitsbereiche, die ausdrücklich nicht der öffentlichen Sphäre, der Öffentlichkeit angehören, sondern hiervon (relativ) abgeschirmt, abgesondert und geschützt sind (also vor allem das Familienleben und allgemein das Leben „in den eigenen vier Wänden“, auch Teile der Freizeittätigkeiten sowie der Geselligkeit). Sozialgeschichtlich spät entstanden (endgültig im 19. Jahrhundert) beruht R selbst wieder auf aus der staatlich-öffentlichen Sphäre stammenden Garantien (Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf Eheschliessung und Familiengründung usw.).
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