Poverty Reduction and Growth Facility
Abk.: PRFG. Armutsreduzierungs- und Wachstumsfazilität des IWF zur finanziellen Unterstützung bei strukturell bedingten, hartnäckigen Zahlungsbilanzproblemen einkommensschwacher Länder zu weichen Konditionen. Ziehungsgrenzen 140% - max. 185% der Quote des Mitgliedslandes. Rückzahlungszeitraum 5 \'A-10 Jahre. Wird i. Gegens.z. anderen IWF-Fazilitäten nicht aus den Allgemeinen Mitteln des IWF finanziert, sondern aus bilateralen Beiträgen und Sondervermögen.
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