Poolmethode, Verrechnungszinssätze
Zur Bildung von Verrechnungszinssätzen nach der Poolmethode ist es zunächst erforderlich, den durchschnittlichen Anlage-und den durchschnittlichen Refinanzierungssatz zu ermittein, indem man die Volumenanteile jeder Position einer Bilanzseite mit dem zugehörigen Zinssatz multipliziert und die Produkte addiert. Für eine einzelne Aktivposition ergibt sich der Verrechnungszinssatz, indem man zu dem durchschnittlichen Passivsatz den Betrag addiert, der der Passivseite als Erfolgsanteil zugerechnet wird. Umgekehrt ergibt der durchschnittliche Anlagesatz, gekürzt um den Erfolg der Aktivseite, den Verrechnungszins für die Passivseite. Bei einer z. B. hälftigen Aufteilung der Bruttozinsspanne bedeutet dies, dass der Verrechnungszinssatz für alle Aktivpositionen dadurch bestimmt werden kann, dass zu dem durchschnittlichen Passivzinssatz die halbe Bruttozinsspanne hinzuaddiert wird. Durch Kürzung des durchschnittlichen Aktivzinssatzes um die Hälfte der Bruttozinsspanne ergibt sich der Verrechnungszinssatz für die einzelnen Passivpositionen. Für alle Bilanzpositionen ergibt sich also ein einheitlicher Verrechnungszinssatz.
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