Pharmaberater
In der Gesundheitswirtschaft:
pharmaceutical representative
informieren im Rahmen der sogenannten Fachinformation niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte sowie Apotheker über Arzneimittel. Verfügen sie nicht über die entsprechende (berufliche) Sachkenntnis über Arzneimittel, müssen sie in einer Ausbildung diese besondere Sachkenntnis erwerben und vor der Handelskammer eine Prüfung ablegen (Fortbildungslehrgang mit der Qualifikation "geprüfter Pharmareferent"). Sofern sie Arzneimittelmuster abgeben, müssen sie Nachweise über die Empfänge, Art, Umfang und Zeit führen.
§ 75 AMG
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