Pflegestatistik
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Pflegestatistik wird aufgrund einer Bestimmung des Sozialgesetzbuches XI (§ 109 Abs. 1 SGB XI in Verbindung mit der Pflegestatistikverordnung vom 24.11.1999) seit 1999 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder alle zwei Jahre erstellt und veröffentlicht. Sie enthält Daten zum Angebot von und der Nachfrage nach pflegerischer Versorgung (Pflegebedürftige, Pflegeheime sowie ambulante Dienste einschließlich des Personals). Die Definitionen und Abgrenzungen der Pflegestatistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz.
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