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PfandbriefbarwertverordnungAbk.: PfandBar-wertV. Kurzbezeichnung für Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Pfandbriefen sowie Kommunalschuldverschreibungen und Kommunalobligationen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten.
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Weitere Begriffe : Abkommen über die Umwandlung beleghaft erteilter Überweisungsaufträge in Datensätze und deren Bearbeitung | Zahlungsverkehrsfunktionen | Kalendereffekt | ||||||||||||||||||||||||||||
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