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PersonengarantieversicherungForm der Vertrauensschadenversicherung. Schützt die Bank als Versicnerungsnenmer vor Vermögensschäden, die durch schuldhaftes Handeln der Mitarbeiter (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung usw.) oder auf Ereignissen beruhen, die den Mitarbeitern ohne Verschulden zustossen.
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Weitere Begriffe : Rückkauf | freie Währung | Rückrechnung von Wechseln vor Verfall | ||||||||||||||||||||||||||||
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