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Personenbeförderungsgesetz
Das Personenbeförderungsgesetz gilt für die Passagiere in Straßenbahnen, Kraftfahrzeugen und Oberleitungsbussen. Demnach müssen alle Fahrer, die Menschen in ihren Verkehrsmitteln gewerblich transportieren, eine Genehmigung dazu haben. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen für die Sicherheit der beförderten Kunden garantieren kann. Darum haftet das Transportunternehmen auch für Sachschäden, die bei der Personenbeförderung entstehen. Das Gesetz regelt auch Technisches, zum Beispiel dass Halterungen für elektrische Leitungen der Straßenbahn an Häusern angebracht werden dürfen und ähnliches. Selbst die Höhe des Beförderungsentgeltes und der Beförderungsbestimmungen sind im Gesetz festgehalten. Auch die Fahrplangestaltung und deren Bekanntmachung finden einen eigenen Punkt im Gesetz. Im achten Abschnitt des Gesetzes geht es um die Ordnungswidrigkeiten, also den Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Hier wird zum Beispiel festgehalten, welche Strafe droht, wenn jemand ohne Erlaubnis Personen transportiert. Das Gesetz kann natürlich im Internet nachgelesen werden.
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Weitere Begriffe : ungedeckter Scheck | Markteintritt | Sammelliste | ||||||||||||||||||||||||||||
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