Person, kollektive
In der Wirtschaftssoziologie:
Gesamtperson, Verbandsperson, Bezeichnung für eine umfassende und mit der Einzelperson gleichursprüngliche Gemeinschaft (wie Familie, Stamm, Nation, Kulturgemeinschaft). Nach phänomenologischer Meinung ist die Einzelperson in ihren Aktvollzügen - trotz ihrer individuellen und einmaligen Qualitäten - nur als Glied einer k.n Person, kollektive voll zu begreifen. Einzelperson und k. Person, kollektive sind aufeinander bezogen.
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