persönliche Leistungserbringung
In der Gesundheitswirtschaft:
health care provision, personal
Die persönliche Leistungserbringung ist ein Grundsatz der ärztlichen Berufsordnung, der sich aus der Einstufung des Arztberufes als freier Beruf ergibt: Die ärztliche Tätigkeit ist als Dienstleistung regelmäßig persönlich zu leisten. Hilfstätigkeiten werden nur bei verantwortlicher Mitwirkung durch Anleitung oder Beaufsichtigung der persönlichen Leistungserbringung zugerechnet und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung verrechnet.
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