Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Bez. der EU-Investmentrichtlinie für Investment-, Kapitalanlagegesellschaften. Def. als Unternehmen, deren ausschliessl. Zweck es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren anzulegen, und deren Anteile (Investmentzertifikate) auf Verlangen der Anteilinhaber (Investmentsparer) unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens dieser Organismen zurückgenommen oder ausgezahlt werden.
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