Notfallkonzept
Nach MaRisk Ressource von Kreditinstituten. Für Notfälle in kritischen Aktivitäten und Prozessen muss durch Banken Vorsorge getroffen werden. Die im Notfallkonzept von einer Bank festgelegten Massnahmen müssen nach MaRisk geeignet sein, das Ausmass möglicher Schäden zu reduzieren. Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzepts müssen regelm. durch Notfalltests überprüft werden, deren Ergebnisse den jeweiligen Verantwortlichen mitgeteilt werden müssen. Das Notfallkonzept muss Geschäftsfortführungs- und -wieder-anlaufpläne umfassen. Erstere müssen gewährleisten, dass im Notfall zeitnah Ersatzlösungen zur Verfügung stehen; Letztere müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Rückkehr zum Normalbetrieb ermöglichen. Die im rsotrall zu verwendenden Kommunikatonswege müssen fixiert werden. Das Notfallkonzept muss den beteiligten Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
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