Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Norm

In der Wirtschaftssoziologie: auch: Verhaltensstandard, -regel, -richtschnur; die in der Literatur zahlreich vorhandenen Definitionsversuche lassen sich auf drei verschiedene Bedeutungen des N.begriffes zurückführen, wobei die meisten Definitionen eine Mischung aus zwei oder drei dieser Bedeutungen darstellen: [1] eine beobachtbare Gleichförmigkeit des Verhaltens; [2] eine soziale Bewertung von Verhalten; [3] eine verbindliche Forderung eines bestimmten Verhaltens. Elemente des N.begriffes können sein: ein Absender von Verhaltensforderungen (Normabsender), ein Adressat, an den die Forderungen gerichtet sind (Normadressat), eventuell Personen, zu deren Gunsten die Norm wirkt (Normbenefiziare), eine bestimmte Situation, in der ein Verhalten verlangt wird. Im Fall der Abweichung von diesem verbindlich geforderten Verhalten können als Reaktion Sanktionen erlassen werden, die von Sanktionssubjekten ausgeführt werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Nord-Süd-Konflikt
 
Norm, formale
 
Weitere Begriffe : Universalien, sprachliche | Umwelt, organisierte | Einlagenkreditinstitut mit Sitz in anderem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.