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NettogeschäftKundengeschäft einer Bank, bei dem diese dem Kunden gegenüber aber als Eigenhändler auftritt. Die Abrechnung solcher Geschäfte erfolgt netto, d. h. ohne Abzüge von Provisionen, Gebühren, sonstigen Kosten usw. Diese Posten werden in dem von der Bank dem Kunden in Rechnung gestellten Kurs, Preis usw. verrechnet.
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Weitere Begriffe : Zielnachfolge | offene Rücklage, Reserve | Hochkultur | ||||||||||||||||||||||||||||
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