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nachgeschalteter EigentumsvorbehaltForm des erweiterten Eigentumsvorbehalts. Der Eigentumsvorbehalt, unter der der Vorbehaltskäufer die Sache verkauft, wird mit Vorausabtretung der Kaufpreisforderung verbunden, wenn der Vorbehaltskäufer sie weiter verkauft. Anders: einfacher Eigentumsvorbehalt.
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