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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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einfacher Eigentumsvorbehalt

Ursprungstyp des Eigentumsvorbehalts. Wichtig für Kreditsicherheitenpolitik der Bank. Erstreckt sich ledigl. auf die verkaufte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache und erlischt automatisch durch Bezahlung des Kaufpreises, aber auch bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Sache. Ein Dritter kann gutgläubiger Eigentumserwerber werden. Anders: erweiterter Eigentumsvorbehalt.



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