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Mobilisierungstratte, -WechselTratten, die eine Bank als Aussteller auf ihren Kreditnehmer mit der Vereinbarung zieht, dass die Bank den Wechsel dem Kunden nicht abrechnet bzw. belastet, sondern ihn bei Verfall selbst einlöst. Dient der Mobilisierung eines Kreditengagements.
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Weitere Begriffe : Sozialversicherungsabkommen | bargeldloser Zahlungsverkehr, Grenzen überschreitender | after Date | ||||||||||||||||||||||||||||
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