Mindestreservesoll im Eurosystem
Im Eurosystem wird die Höhe der Mindestreserven, die von einem Institut innerhalb einer bestimmten Mindestreserveerfüllungspe-riode unterhalten werden müssen, berechnet durch Anwendung der von der EZB festgelegten Mindestreservesätze auf jede relevante Position der für diesen Zeitraum massgebenden Mindestreservebasis. Das Mindestreservesoll, das von der betr. teilnehmenden NZB und dem Institut ermittelt wird, bildet die Grundlage für die Verzinsung der Mindestreserveguthaben und die Beurteilung der Einhaltung der Verpflichtung zur Erfüllung des Mindestreservesolls durch ein Institut. Jedem Institut wird ein Freibetrag von 100.000 Euro gewährt, der von der Gesamtsumme des Mindestreservesolls abzuziehen ist. Die teilnehmenden NZB legen das Verfahren zur Bestätigung des jeweiligen Mindestreservesolls der Institute fest, indem entweder die betr. teilnehmende NZB oder das Institut das Mindestreservesoll des Instituts für die betr. Mindestreserveerfül-lungsperiode ermittelt. Das errechnete Mindestreservesoll wird spätest. am l. Tag der Mindestreserveerfüllungspe-riode bestätigt. Das Ausbleiben dessen bis zum Ende des ersten Tages der Mindestreserveerfüllungsperiode gilt als Bestätigung des Mindestreservesolls des Instituts.
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