Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
mehrfache Forderungsabtretung, -ZessionTritt ein Gläubiger eine Forderung mehrfach ab, so ist nur die 1. Abtretung wirksam. Ist dem Schuldner aber nur die 2. Abtretung angezeigt, so wird Letzterer auch dann von seiner Leistungspflicht befreit, wenn er an denjenigen leistet, dem die Forderung zum 2. Mal abgetreten worden ist. Der dadurch übergangene Zessionar muss sich an den Zedenten halten.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Ärzteverbände | Risikoeinstellungsarten | Rechnungsabschluss | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |