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Makler-Alleinauftrag
Wer ein Haus oder eine Wohnung über einen Makler sucht oder anbietet, muss ihm einen Alleinauftrag geben, damit er wirklich aktiv wird. Hat er diesen Auftrag nicht, geht er davon aus, dass auch andere Makler in diesem Fall tätig sind. Seine Anstrengungen, den Kunden zufrieden zu stellen, sind dann eher gering. Ein Immobilienmakler muss nur dann für einen Kunden aktiv werden, wenn er einen Alleinauftrag hat, auch Exklusiv oder Makler-Alleinauftrag genannt. Dieser Vertrag ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Er verleiht dem Makler eine besonders vertrauensvolle Position gegenüber seinem Kunden. Der Alleinauftrag verpflichtet den Makler, tätig zu werden, um den Auftrag zu erfüllen. Wenn er beispielsweise ein Haus verkaufen soll, muss er ein Exposé zum Objekt schreiben, Anzeigen schalten, seinem Kunden zeigen, dass er sich bemüht, einen Käufer zu finden. Eine Verpflichtung, das Haus zu verkaufen, ist jedoch nicht mit dem Auftrag verbunden. Es gibt eben Objekte, die sich auf Grund der Lage oder ihres Zustandes nicht verkaufen lassen. Bei einem Makler-Alleinauftrag muss unterschieden werden zwischen einem einfachen Alleinauftrag und einem qualifizierten Alleinauftrag. Beim einfachen Alleinauftrag darf während der Auftragsdauer kein anderer Makler für das Objekt und den Auftraggeber tätig werden. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist der Auftraggeber außerdem dazu verpflichtet, Interessenten, die an ihn herantreten, an den Makler weiterzuverweisen.
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Weitere Begriffe : Lückenanalyse | Schliessfachmiete | Notgeld | ||||||||||||||||||||||||||||
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