Liquiditätsrisiken, Risikosteuerung und -Controlling
Wie andere Vorschriften betonen auch die MaRisk explizit das Postulat, dass eine Bank sicherzustellen hat, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Dabei muss sie nach MaRisk ausreichende Diversifikation - vor allem i. Hinbl. a. Vermögens- und Kapitalstruktur - gewährleisten. Die Bank muss für einen geeigneten Zeitraum eine Liquiditätsübersicht erstellen, in der die erwarteten Mittelzu- den erwarteten -abflüssen gegenübergestellt werden. Die Annahmen, die diesen zu Grunde liegen, müssen fixiert werden. Bei Erstellung der Liquiditätsübersicht müssen regelm. angemessene Szenarioanalysen angestellt werden. Laufend muss zudem überprüft werden, inwieweit die Bank in der Lage ist, auftretenden Liquiditätsbedarf zu decken. Dabei muss insb. auf den Liquiditätsgrad der Vermögenswerte abgestellt werden. Die Bank muss darlegen, welche Massnahmen bei einem Liquiditätsengpass ergriffen werden sollen; dazu gehört nach MaRisk eine Darstellung der zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen unter Berücksichtigung etwaiger Mindererlöse. Die im Fall eines Liquiditätsengpasses zu verwendenden Kommunikationswege müssen fixiert werden. Der Bankgeschäftsleitung muss regelm. über die Liquiditätssituation berichtet werden.
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