Leasingfähigkeit
Voraussetzung für den Abschluss eines Leasingvertrags ist Leasingfähigkeit des Leasingobjekts - charakterisiert durch Fungibilität, Wertkonstanz und Drittverwendungsfähigkeit - sowie ausreichende Lea-singnehmerbonität. Der Leasingvertrag wird abgeschlossen über eine begrenzte Grundmietzeit, die die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Investitionsobjekts unterschreitet. Daher ist Drittverwendungsfähigkeit Prämisse der Leasingfähigkeit von Gütern. Sie soll die Verwertungschancen des Objekts am Secondhand-Markt sichern. Weitere Voraussetzung ist Sicherstellung eines adäquaten künftigen Werts des Objekts oder dessen möglichst lange Werterhaltung. Da im Rahmen des Operateleasing aus Sicht des Leasinggebers eindeutig objektbezogene Risiken die Bonitätsrisiken dominieren, sind wesentlich strengere Anforderungen an die Leasingfähigkeit von Objekten zu stellen als im Finanzierungsleasing. Bei Letzterem kommt der Leasingnehmerbonität herausragende Bedeutung als Voraussetzung für Vertragsabschlüsse zu; zu stellende Bonitätsanforderungen entspr. weitgehend denjenigen von Banken bei Investitionskrediten.
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