Lastschriftabbuchung, unberechtigte
Der BGH hat
2000 in einem Grundsatzurteil hins. der Bankkundenrechte bei Lastschriften auf Grund von Einzugsermächtigungen entschieden, dass Kunden unbefristet Widerspruch gegen unberechtigte Abbuchungen einlegen und von der Bank eine Kontoberichtigung verlangen können. Der Anspruch auf Rückbuchung unterliege keiner zeitlichen Frist und entfalle erst mit der Genehmigung. Eine solche könne aber nicht auf Grund vorherigen Schweigens des Kunden angenommen werden.
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