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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Länderkreditabschreibungen, -Wertberichtigungen

Sind Länderkredite mit Länderrisiken behaftet, so sind sie dann zu wertberichtigen, wenn am Bilanzstichtag ein Forderungs- und/oder Zinsausfall wahrscheinlich ist. Grundlage für die Höhe der erforderlichen Wertberichtigungen sind die handeis- und steuerrechtlichen Vorschriften der SS 252ff. HGB und des S 6 EStG. Hiernach sind zweifelhafte Auslandsforderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, der im Steuerrecht als Teilwert fungiert.



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