Kreditrisiko(politik), Risikokompensation
Kompensation von Kreditrisiken durch Hedginggeschäfte kann grunds. dadurch erreicht werden, dass die Bank Gegenpositionen zu ausgereichten Krediten aufbaut, deren Risiken und Chancen so weit wie möglich negativ mit denen der abzusichernden Kredite korreliert sind. Ihre möglichen späteren Ausprägungen sind abhängig vom Eintritt ein- und desselben Ereignisses, wobei positive Wertentwicklungen der einen Position durch negative Wertentwicklung der anderen Position kompensiert werden. Im Fall eines Perfecthedge kann der Inhaber der Gesamtposition mit Sicherheit ein ausgeglichenes Ergebnis erwarten, andernfalls ist nur teilw. Risikokompensation zu erwarten. Hieraus kann geschlossen werden, dass im Kreditgeschäft der Banken in praxi vollständige Absicherung gegen Kreditrisiken in Form der Risikokompensation durch Hedginggeschäfte nicht möglich ist. Allerdings kommt diesen risikopolitischen Massnahmen im internationalen Kreditgeschäft der Banken besondere Bedeutung zu, wenn zur Refinanzierung eines Kreditgebers ein in Währung, Laufzeit und Volumen entspr. Geldaufnahmegeschäft abgeschlossen wird. Jedoch dient eine solche risikopolitische Massnahme primär der Absicherung gegen Währungsrisiken.
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