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Kreditleihe, -leihfazilität, -leihgeschäftDer Bereich des bankmässigen Kreditgeschäfts, bei dem die Bank ihrem Kunden nicht Geld in Form liquider Mittel zur Verfügung stellt, sondern gewissermassen ihre eigene Kreditwürdigkeit, die sie bei Dritten geniesst, ihren »guten Namen« auf den Kunden überträgt, indem sie sich für ihn verpflichtet. Hauptarten: Akzept- und Avalkredit, i. w. S. auch Akkreditiv. Ggs.: Geldleihgeschäft.
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Weitere Begriffe : Systemkonkurrenz | Primärmarkt | kalkulatorischer Ertragszins im Einlagengeschäft | ||||||||||||||||||||||||||||
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