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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditkartenfunktionen

Gegenüber den reinen Zahlungskarten haben Kreditkarten neben einer Zahlungsfunktion auch eine Kreditfunktion. Sie können als qualifizierte Schuldurkunden angesehen werden, die den Inhaber als Partner des Kreditkartenvertrags ausweisen und den Emittenten verpflichten oder das Vertragsunternehmen veranlassen, dem Karteninhaber den bargeldlosen Bezug von Waren und Dienstleistungen gegen Unterzeichnung eines entspr. Belegs zu erlauben. Dabei werden Karten, die in Verbindung mit einem verzinslichen Kontokorrentkredit ausgegeben werden, und solche, die kreditierende Wirkung durch das Auseinanderfallen von Zahlung und Kontobelastung haben, unterschieden. Die Identifizierung des berechtigten Inhabers erfolgt durch einen Unterschriftenvergleich zwischen Unterschrift auf der Karte und auf dem Beleg (Salesslip). Die Bonitätsprüfung wird entweder mittels telefonischer Rückfrage bei dem Kartenemittenten vom akzeptierenden Vertragsunternehmen, in letzter Zeit fast nur noch mittels elektronischer Abfrage durchgeführt, seltener auf Grund individueller Vereinbarungen zwischen Vertragsunternehmen und Emittent in gewissen Grenzen auch unterlassen. Den Einsatz elektronischer Medien zur Prüfung am Verkaufsort (POS) erleichtert der auf der Karte angebrachte Magnetstreifen, mit dessen Hilfe automatische Abfrage bei der Autorisierungszentrale der Kartengesellschaften und Abgleich mit gespeicherten Sperrlisten erfolgen können.



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