Kreditfrist, -dauer
Laufzeit eines Kredits; Zeitdauer, für die ein Kredit vergeben wird. Zu unterscheiden: kurz-, mittel- und langfristige Kredite. Die tatsächl. Kreditlaufzeit weicht oft von der vertraglich vereinbarten (juristischen) Laufzeit ab: So können juristisch kurzfristige - genauer: kurzfristig kündbare - Kredite durch bei normalem Verlauf des Kreditverhältnisses erfolgende ständige, meist stillschweigende Prolongationen wirtschaftlich den Charakter von langfristigen Krediten erhalten. Typisches Beispiel Kontokorrentkredit, aber auch Diskontkredit auf Grund der normalerw. ständig prolongierten Diskontierungszusage der Bank. Andererseits haben langfristige Kredite u.U. nur noch eine kurze Restlaufzeit, sind also wirtschaftlich nur kurz- bis mittelfristiger Art.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|