Kredit mit variabler Verzinsung
1. Insb. im längerund langfristigen Kreditgeschäft wird dem Kreditnehmer i. d. R. von der Kredit gebenden Bank kein über die gesamte Laufzeit fester Zinssatz zugesagt, sondern ein solcher, der in Anlehnung an die Veränderungen bestimmter Referenzzinssätze - Zentralbankleitzinssatz, Kapitalmarktzinssatz, international EURIBOR, EURO-LIBOR usw. - variierbar ist (Zinsgleitklausel). Dadurch wird das Zinsänderungsrisiko auf Kreditnehmer und -geber aufgeteilt.
2. Vor allem im Zusammenhang mit der internationalen Verschuldungskrise angewendetes Umschuldungsverfahren, um für ein Schuldnerland grössere Unabhängigkeit von starken Zinsschwankungen zu gewährleisten. Das Schuldnerland zahlt zwar seine geschuldeten Zinsen wie bei einem normalen, mit variablen Zinsen ausgestatteten Kredit. Es ist jedoch insg. stets der gleichen Schuldendienst-belastung ausgesetzt. Ist die Zinsbelastung hoch, wird entspr. weniger getilgt. Sinken die Zinsen wieder unter den festgelegten Vergleichszinssatz, erhöht sich der Tilgungsbetrag, da die Schuldendienstrate insg. gleich bleibt.
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