Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kraftfahrzeugsteuer

Wer Halter eines Kraftfahrzeugs ist, muss eine Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und endet mit der Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Sie ist also unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Erhoben wird die Kfz-Steuer - jeweils für ein Jahr im Voraus - von den Bundesländern.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kraftfahrzeugfinanzierung
 
Kraftloserklärung von Aktien bei Kapitalherabsetzung
 
Weitere Begriffe : Statusangst | Spezifität - Diffusheit | Schutz von Bankkunden
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.