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KraftfahrzeugsteuerWer Halter eines Kraftfahrzeugs ist, muss eine Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und endet mit der Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Sie ist also unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Erhoben wird die Kfz-Steuer - jeweils für ein Jahr im Voraus - von den Bundesländern.
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Weitere Begriffe : Statusangst | Spezifität - Diffusheit | Schutz von Bankkunden | ||||||||||||||||||||||||||||
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