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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kraft-Wärme-Kopplung

Die Energieerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplung birgt ein hohes Potential an Energieeinsparung. In Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Durch die Nutzung der Abwärme können die eingesetzten Energieträger wie zum Beispiel Öl, Diesel, Gas, Biogas oder Pflanzenöl rationeller eingesetzt werden. Der Energienutzungsgrad steigt in Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung auf 80 bis 90 Prozent und liegt damit um das Doppelte bis Dreifache höher als in herkömmlichen Kraftwerken. Durch die effizientere Verwendung der Energieträger werden die Emissionen des Treibhausgases CO2 um rund ein Drittel reduziert.

Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung wird in Heizkraftwerken oder kleineren, motorbetriebenen Blockheizkraftwerken umgesetzt. Das Blockheizkraftwerk sollte sich in möglichst großer Nähe zum Endverbraucher befinden, um Energieverluste beim Transport zu vermeiden. Beide Voraussetzungen sind beispielsweise in Wohnhaussiedlungen oder kleineren Gewerbegebieten gegeben. Der mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Strom kann in das Netz des kommunalen bzw. regionalen Energieversorgers eingespeist oder vom Betreiber des Blockheizkraftwerkes selbst genutzt werden. Eine Genehmigung für die Versorgung anderer mit dem vom Blockheizkraftwerk bereitgestellten Strom ist nicht mehr erforderlich. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die Belieferung überwiegend aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder aus der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt. Die geplante Stromversorgung bleibt auch dann genehmigungsfrei, wenn eine Zusatz- und Reservestromversorgung durch ein anderes Energieversorgungsunternehmen erforderlich ist.

Gleichzeitig mit dem EEG trat auch das Gesetz zum Schutz der Stromversorgung mit umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Kraft (KWK). Durch den Strompreis-Kampf nach der Liberalisierung des Marktes gerieten die Kraftwerke aufgrund der höheren Betriebskosten unter enormen Existenzdruck.

Aber das Gesetz zur Förderung der KWK verpflichtet die Betreiber der Stromnetze, den durch die KWK\'s erzeugten Strom in ihre Netze einzuspeichern und mit 4,60 Cent./kWh zu vergüten. Die Kosten der so genannten KWK-Sicherung werden wie beim EEG auf den Endverbraucher umgelegt, was sich in ihrer Stromrechnung mit ungefähr 0,0154 Cent/kWh (Euro Cent) bemerkbar macht.



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