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KonventionalstrafeVertragsstrafe in Form einer bestimmten zu zahlenden Geldsumme. Sie kann vertraglich zwischen den Beteiligten für den Fall vereinbart werden, daß der Schuldner dem Gläubiger die Leistung nicht oder nicht in vereinbarter Weise erfüllt. Beispiel: Im Anlagenbau in Form eines bestimmten Betrages pro Tag der Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungsdatums. Geregelt in §§ 339 ff BGB.
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Weitere Begriffe : Autorität, formale - informelle | Einschnitt, epistemologischer | Devisenkomponente der Geldmenge | ||||||||||||||||||||||||||||
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