Kontopfändung
Pfändung eines Kundenkontos bei einer Bank auf Veranlassung eines Gläubigers des - z. B. mit Zahlungen säumigen - Kunden. Nach einer Entscheidung des BGH 1998 dürfen Banken solchen Kunden für die Bearbeitung einer Kontopfändung kein zusätzliches Geld abverlangen. Der BGH kam, wie schon in anderen Fällen, zu dem Ergebnis, dass Banken Vergütungen nur verlangen dürfen, wenn sie für ihre Kunden oder zumind. in deren Interesse tätig würden. Die Bearbeitung einer Pfändung sei aber keine Dienstleistung für den betroffenen Kunden, und es sei den Banken nicht freigestellt, eine Tätigkeit, die sie im eigenen Interesse vornehmen, als Dienstleistung auszuweisen und dafür ein gesondertes Entgelt zu verlangen.
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