Kontokorrent, -konto
Auch: laufendes Konto, Konto in laufender Rechnung, laufende Rechnung; fälschl. auch: Girokonto. Currentaccount. Das auf Grund hoher Flexibilität am weitesten verbreitete Bankkonto, das rechtlich auf §§ 355-357 HGB beruht und zahlreiche Regelungen in den AGB der Banken findet. Beruht nach HGB darauf, dass bei einem solchen Vertragsverhältnis, dessen mind. 1 Partner Kaufmann sein muss (stets die Bank), die beiderseits entstehenden Ansprüche und Leistungen sowie anfallenden Zinsen laufend in die Rechnung eingestellt und in regelmässigen zeitlichen Abständen gegeneinander aufgerechnet und damit der sich zu Gunsten bzw. zu Lasten der Parteien ergebende Saldo festgestellt wird. Die einzelnen Forderungen gehen im Saldo unter; sie können nicht mehr einzeln geltend gemacht werden. Über das Kontokorrentkonto können alle zwischen Kunde und Bank laufend getätigten Geschäfte abgewickelt und verrechnet werden, soweit nicht ausschl. Spar-, Festgeldkonten usw. in Frage kommen. Alle Transaktionen erfolgen mittels der üblichen Instrumente und Wege der baren und unbaren Zahlungsverkehrsabwicklung, vor allem auch auf elektronischem bzw. Onlineweg. Auf dem Kontokorrentkonto wird auch der Kontokorrentkredit zur Verfügung gestellt. Banken führen auch untereinander Kontokorrentkonten, z. B. bei Korrespondenzbankbeziehungen. Über den Stand und die Umsätze auf den Kontokorrentkonten erteilen die Banken Kontoauszüge.
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