Konnexitätsprinzip
Wenn Kommunen Derivate zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken (etwa im Rahmen des Schuldenportfoliomanagements) einsetzen, muss die Grundlage für ein solches Geschäft ein bestehendes oder neu aufgenommenes Darlehen sein. Diese Regelung wird als Konnexitätsprinzip bezeichnet. Je nach Bundesland ist es anders ausgestaltet: In manchen Ländern muss sich das Derivat auf einen einzelnen Kredit beziehen, in anderen können sich die Derivate auch auf Teile des Portfolios beziehen.
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