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Kommissionswechsel, -tratteWechsel, der für Rechnung eines Dritten ausgestellt (gezogen) wird. Die wechselrechtliche Haftung des Ausstellers lässt sich jedoch nicht - auch nicht durch Vermerke (Deckungsklauseln) auf dem Wechsel - ausschliessen, von einigen Ländern mit anderem Wechselrecht abgesehen.
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Weitere Begriffe : Pfandbrief, im Umlauf befindlich | Politik billigen, leichten Geldes | Werthierarchie | ||||||||||||||||||||||||||||
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