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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kommissionswechsel, -tratte

Wechsel, der für Rechnung eines Dritten ausgestellt (gezogen) wird. Die wechselrechtliche Haftung des Ausstellers lässt sich jedoch nicht - auch nicht durch Vermerke (Deckungsklauseln) auf dem Wechsel - ausschliessen, von einigen Ländern mit anderem Wechselrecht abgesehen.



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